Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – rechtzeitig handeln

Viele Menschen beschäftigen sich erst dann mit rechtlicher Vorsorge, wenn es bereits zu spät ist. Dabei kann ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen jederzeit dazu führen, dass man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Ohne entsprechende Vorsorgedokumente müssen in solchen Fällen oft Gerichte einen Betreuer bestellen – selbst dann, wenn nahe Angehörige vorhanden sind.

Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig festlegen, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie hierzu selbst nicht mehr in der Lage sind. Der Bevollmächtigte kann – je nach Umfang der Vollmacht – beispielsweise Bankgeschäfte erledigen, Immobilien verwalten oder über medizinische Maßnahmen mitentscheiden. Der große Vorteil einer notariellen Beurkundung liegt in der rechtlichen Sicherheit und der hohen Akzeptanz bei Banken, Behörden und Grundbuchämtern.

Ergänzend dazu empfiehlt sich eine Patientenverfügung, in der Sie verbindlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Dies entlastet Angehörige und sorgt dafür, dass Ihr Wille auch in schwierigen Situationen respektiert wird.

Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig notariell beraten und gestalten Sie Ihre Vorsorgedokumente individuell und rechtssicher. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre persönlichen Angelegenheiten – auch für den Fall, dass Sie selbst einmal nicht mehr entscheiden können.