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Mebben | Schröder

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Hier haben wir relevante Unterlagen und Formulare für Sie zum Download bereitgestellt.

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Allgemeine Formulare

Die von Ihnen unterschriebene Vollmacht nebst Datenschutzerklärung benötigen wir um außergerichtlich oder gerichtlich für Sie tätig werden zu können.

Den Mandatsbedingungen können Sie insbesondere entnehmen wie sich die Gebühren der rechtsanwaltlichen Tätigkeit zusammensetzen.

Zur schnelleren Bearbeitung Ihrer Angelegenheit kann es sich anbieten, dass Sie uns bereits vor dem Besprechungstermin den ausgefüllten Mandantenfragebogen zur Verfügung stellen.

Sofern Sie lediglich über Fernkommunikationsmittel mit uns Kontakt aufnehmen möchten, benötigen wir im Vorfeld die unterschriebene Widerrufsbelehrung.

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Notarielle Formulare

Dieses Dokument dient zur Vorbereitung eines Grundstückskaufvertrages bei den Notaren Andreas Mebben und Oliver Schröder.

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Formulare für das Familienrecht

Zu einer Ehescheidung gehört die Teilung während der Ehe erworbener Ansprüche auf Altersvorsorge (Versorgungsausgleich). Bei Durchführung des Versorgungsausgleichs werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte geteilt. Der beigefügte Fragebogen dient der Ermittlung dieser Anrechte.

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Kosten

Gemäß § 114 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann auf Antrag Prozesskostenhilfe. Neben dem Antrag ist es erforderlich, dass die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt beim Gericht eingereicht wird. Alle Angaben zu monatlichen Einnahmen und Ausgaben müssen belegt werden (z.B. durch Kontoauszüge).

Hinweise und auch Ausfüllhinweise für die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

§ 1 BerHG regelt, dass einem Rechtsuchendem, der die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen kann Beratungshilfe gewährt werden kann. Beratungshilfe umfasst die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.

§ 1 BerHG regelt, dass einem Rechtsuchendem, der die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen kann Beratungshilfe gewährt werden kann. Beratungshilfe umfasst die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.

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Datenschutz

Unsere Hinweise zur Datenverarbeitung im rechtsanwaltlichen Bereich.

Unsere Hinweise zur Datenverarbeitung im notariellen Bereich.

Wie dürfen wir Ihnen helfen?

Sie erreichen uns werktags von 8.00 Uhr bis 13.00 und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, oder nach Vereinbarung.
info@kanzlei-meppen.de
·   05931 12070