Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Tätigwerden des Notars – genauer: die Beurkundung des Rechtsgeschäfts durch einen Notar – gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in den unten aufgeführten Bereichen.
Als Notare sind in unserer Kanzlei Andreas Mebben und Oliver Schröder tätig.
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