Herr Rechtsanwalt Andreas Mebben, Fachanwalt für Arbeitsrecht, vertritt Sie kompetent in allen Rechtsfragen des Arbeitsrechts. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, wobei wir bei letzteren vorrangig mittelständische Unternehmen zu unseren Mandanten zählen, werden durch Herrn Rechtsanwalt Andreas Mebben, umfassend beraten.
Das Arbeitsrecht betrifft die Rechte der Arbeitnehmer. Das Arbeitsrecht gliedert sich neben dem Arbeitsschutzrecht in individuelles und kollektives Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht ist das Recht, welches die Anbahnung, den Inhalt, den Übergang und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Es betrifft vorrangig das jeweilige einzelne Arbeitsverhältnis und dort die rechtliche Beziehung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Einzelfall zueinander.
Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Arbeitgeber) und die Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Personalräte).
Für Unternehmen ist es auch möglich, mit uns Beratungsverträge zu schließen, um eine dauerhafte und bei Bedarf kurzfristige Beratung in allen Rechtsfragen arbeitsrechtlicher Natur zu gewährleisten.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch bundesweit vor allen Arbeitsgerichten.
Tel.: 05931 12070
info@kanzlei-meppen.deMo – Fr 08:00-13:00 & 14:00-17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
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