Immobilienübertragung zu Lebzeiten – steuerliche und rechtliche Vorteile nutzen

Die Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation überträgt, kann nicht nur familiäre Konflikte vermeiden, sondern auch steuerliche Freibeträge optimal nutzen.

Durch eine frühzeitige Übertragung lassen sich insbesondere die persönlichen Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht mehrfach ausschöpfen, da diese alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen. Gleichzeitig können sich Übergeber durch entsprechende Gestaltung – etwa durch Nießbrauchsrechte oder Wohnrechte – weiterhin wirtschaftlich absichern und die Nutzung der Immobilie vorbehalten.

Allerdings sind bei derartigen Gestaltungen zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten: Neben steuerlichen Fragen spielen auch Pflichtteilsrechte, Rückforderungsrechte sowie Absicherungen für den Fall von Pflegebedürftigkeit eine wichtige Rolle. Eine unüberlegte Übertragung kann hier zu erheblichen Nachteilen führen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor einer Immobilienübertragung umfassend notariell beraten. Nur eine individuell abgestimmte Gestaltung stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und die Übertragung sowohl rechtlich als auch steuerlich sinnvoll umgesetzt wird.